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FAQ

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Anhand der Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5 wird der Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung beurteilt. Bei einer Einstufung in die Schweregrade 3 bis 5 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung.

 

Allerdings müssen 20% der Kosten als sog. Eigenanteil vorab privat bezahlt werden. Die Rechnungsstellung erfolgt vierteljährlich. Die Höhe der Rechnung ist abhängig von der Menge der erbrachten Leistungen in den vorangegangenen 3 Monaten. Dieser Eigenanteil wird Ihnen jedoch am Ende nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zurückerstattet.

 

Bei Patienten, die bei Behandlungsbeginn bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel keine Kosten, es sei denn, es liegt eine schwerwiegende Kieferfehlstellung vor, die nur in Kombination mit einem kieferchirurgischen Eingriff korrigiert werden kann.

Leider lässt sich diese Frage vorab nicht pauschal beantworten, da die Behandlungszeit in erster Linie abhängig ist vom Schweregrad der Zahn- und Kieferfehlstellung sowie dem Umfang der für das Erreichen des Behandlungszieles erforderlichen Zahnbewegungen. Beim ersten Besuch kann jedoch in der Regel bereits eine Einschätzung gemacht werden.

Das Alter spielt für eine kieferorthopädische Behandlung keine wesentliche Rolle. Wichtiger hingegen ist, dass vor Therapiebeginn die Zähne kariesfrei sind und auch keine akute Zahnfleisch- oder Wurzelentzündung vorliegt.

In den meiste Fällen ist es ausreichend, wenn der erste Beratungstermin zwischen dem 9. und 10. Lebensjahr liegt. Bei bestimmten und sehr ausgeprägten Fehlstellungen kann jedoch eine sog. Frühbehandlung sinnvoll sein, so dass hier der Zeitpunkt um das 6. Lebensjahr also mit dem Beginn der ersten Phase des Zahnwechsels und dem Durchbruch der bleibenden Schneidezähne angebracht erscheint.

Vor allem bei einer festen Zahnspange ist aufgrund der erschwerten Zahnreinigung das Kariesrisiko etwas erhöht. Allerdings lässt sich eine Schädigung des Zahnschmelzes aufgrund einer vermehrten Plaqueanlagerung durch eine gute Zahnpflege während der kieferorthopädischen Behandlung vermeiden. Alle für eine entsprechende Zahnpflege hilfreichen Tipps und Tricks sowie auch spezielle Zahnreinigungsbürstchen erhalten Sie von uns.

Ein ganz wichtiger Punkt ist die Stabilisierung der Zahnstellung nach erfolgreich abgeschlossener kieferorthopädischer Behandlung.
Mittlerweile gibt es zahlreiche Studien, die belegen, dass sich bei den meisten Menschen die Zähne im Laufe des Lebens verschieben. Besonders hoch ist das Risiko jedoch direkt nach einer kieferorthopädischen Behandlung und bei noch vorhandenem Wachstum.
Aus diesem Grund muss nach Abschluss der aktiven kieferorthopädischen Behandlung die Zahnstellung noch mit einer herausnehmbaren Klammer oder einem festsitzenden Retainer stabilisiert werden. Dabei haben sich in Bezug auf die Langzeitstabilität besonders die festsitzenden Retainer (dünne Drähtchen, welche auf die Innenseite der Schneidezähne im Ober- und Unterkiefer geklebt werden) bewährt.

Die Kosten für eine Aligner-Behandlung werden grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Private Krankenkassen und Beihilfen akzeptieren jedoch in den meisten Fällen die Aligner- Behandlungsmethode als Alternative zur Therapie mit der festen Zahnspange.

Die halbjährlichen Kontrolltermine bei Ihrer Zahnärztin oder Zahnarzt sollten unbedingt weiter wahrgenommen werden, da hierbei noch etliche Prophylaxeleistungen erbracht werden können, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Auch hinsichtlich der Kariesfrüherkennung macht es Sinn, diese Termine einzuhalten.

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