Frühbehandlung – wann früher auch besser ist!
Bei sehr stark ausgeprägten Zahn- und Kieferfehlstellungen, vorzeitigem Milchzahnverlust oder dem Vorliegen von gebissschädigenden Angewohnheiten (wie z.B. das Daumen- oder Fingerlutschen) kann ein früher Behandlungsbeginn bereits in der ersten Phase des Wechselgebisses (d. h. beim Durchbruch der bleibenden Schneidezähne zwischen dem 6. und 8. Lebensjahr) sinnvoll sein.
Das vorrangige Ziel einer Frühbehandlung ist es nicht, eine ‚perfekte‘ Zahnstellung und Verzahnung zu erreichen. Vielmehr sollen Fehlentwicklungen frühzeitig korrigiert und eine weitere Verschlechterung verhindert werden.
Die kieferorthopädische Frühbehandlung dauert in der Regel 1 bis 1,5 Jahre und wird meist mit herausnehmbaren Zahnspangen durchgeführt.
Oft schließt sich nach einigen Jahren Pause noch eine kieferorthopädische Hauptbehandlung an.